Legitimation
Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.
Quelle: Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Nordatlantikpakt-Organisation Brüssel: Der Nordatlantikvertrag